Gesetzgeber und Kunden wollen optimale hygienische Verhältnisse
Die geltende Rechtslage in Deutschland schreibt für jedes Dienstleistungsunternehmen umfangreiche Maßnahmen zur Erreichung hygienischer Standards vor:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG 2000)
- Desinfektionsplan-Pflicht für Kosmetik-, Fußpflege-, Piercing-, Tattoostudios und Friseure
- Jährliche Schulung der Mitarbeiter inklusive einer schriftlichen Dokumentation
- Individuell erarbeiteter Hygieneplan angepasst an das jeweilige Bundesland (mehrseitig, ausführlich)
- Überwachendes Organ: Gesundheitsämter und Berufsgenossenschaften